Die Mieterzeitung erscheint 6 x jährlich alle 2 Monate:  Februar, April, Juni, August,


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Titel




Mietrecht:




BGH und Kurzurteile


Meinungsfreiheit im Mietverhältnis


Keller-Rechte und Pflichten


Mieten statt kaufen


Thermostate richtig bedienen




Ihr Mieterverein Informiert


Der BGH hat entschieden, dass die Miete für Rauchmelder keine Betriebskosten sind. Mieter die es bezahlt haben, sollten diese Kosten zurück verlangen. (BGH v.11.05.2022-VIII ZR 379/20). Als Mitglied im Mieterverein übernehmen wir den Schriftverkehr. 


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